
Seit dem 28. Juni 2025 gilt in Deutschland das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es setzt den European Accessibility Act der EU um und verpflichtet viele Unternehmen, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten – darunter auch viele Onlineshops und digitale Buchungsangebote. Doch auch wer nicht unmittelbar betroffen ist, profitiert von einer barrierearmen Website: Sie ist für alle leichter zu bedienen, oft schneller und besser für Suchmaschinen lesbar.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt eine allgemeine Orientierung. Ob und in welchem Umfang das BFSG für Ihr Unternehmen gilt, sollten Sie im Einzelfall prüfen lassen.
Wer ist vom BFSG betroffen?
Das Gesetz richtet sich an Unternehmen, die bestimmte Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucherinnen und Verbraucher anbieten. Für Websites besonders relevant sind die sogenannten Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr – vereinfacht gesagt: Angebote, bei denen Verbraucher über eine Website oder App einen Vertrag abschließen können, etwa in einem Onlineshop oder über eine Online-Buchung.
- Typischerweise betroffen: Onlineshops für Endkunden, Online-Terminbuchungen mit Vertragsschluss, Ticketverkauf, bestimmte Bank- und Telekommunikationsdienste.
- Typischerweise nicht unmittelbar betroffen: reine B2B-Angebote und Websites, die nur informieren, ohne dass Verbraucher dort Verträge abschließen.
- Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen, die Dienstleistungen erbringen und weniger als zehn Beschäftigte haben sowie höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme, sind von den Anforderungen an Dienstleistungen ausgenommen.
Die Abgrenzung ist im Detail nicht immer einfach. Wichtig ist: Auch ohne gesetzliche Pflicht ist Barrierefreiheit ein Qualitätsmerkmal, das Ihre Zielgruppe vergrößert.
Welche Anforderungen gelten?
Das BFSG verweist für die technischen Details auf harmonisierte Normen. In der Praxis orientieren sich Unternehmen an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) basiert – in der Regel auf Konformitätsstufe AA. Diese Richtlinien folgen vier Grundprinzipien:
- Wahrnehmbar: Informationen müssen für alle Sinne zugänglich sein, etwa durch Alternativtexte für Bilder und ausreichende Kontraste.
- Bedienbar: Alle Funktionen müssen auch ohne Maus, also per Tastatur, nutzbar sein.
- Verständlich: Inhalte und Bedienung müssen nachvollziehbar sein, mit klarer Sprache und eindeutigen Fehlermeldungen.
- Robust: Die Website muss mit Hilfstechnologien wie Screenreadern zuverlässig funktionieren.
Zusätzlich verlangt das BFSG Informationen darüber, wie die Dienstleistung die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllt – in der Praxis häufig in Form einer Erklärung zur Barrierefreiheit auf der Website.
Die häufigsten Barrieren auf Unternehmenswebsites
Viele Probleme lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben. Diese Punkte tauchen besonders oft auf:
- Fehlende Alternativtexte: Bilder ohne Beschreibung sind für blinde Menschen unsichtbar. Dekorative Bilder erhalten ein leeres Alt-Attribut, informative eine kurze Beschreibung.
- Zu geringe Kontraste: Hellgraue Schrift auf weißem Hintergrund ist für viele schwer lesbar. Für normalen Text gilt ein Kontrastverhältnis von mindestens 4,5:1.
- Unsichtbarer Tastaturfokus: Wer mit der Tab-Taste navigiert, muss jederzeit sehen, wo er sich befindet.
- Formulare ohne Beschriftung: Jedes Eingabefeld braucht ein sichtbares, verknüpftes Label – Platzhaltertext allein reicht nicht.
- Unklare Linktexte: „Hier klicken“ oder „Mehr“ verraten nichts über das Ziel.
- Fehlende Überschriftenstruktur: Screenreader-Nutzende springen über Überschriften durch die Seite. Eine logische Hierarchie ist unverzichtbar.
- Videos ohne Untertitel: Gehörlose und Menschen in lauter Umgebung brauchen Untertitel.
- Cookie-Banner, die nicht per Tastatur bedienbar sind: Ein besonders ärgerliches Hindernis, weil es den Zugang zur gesamten Website blockiert.
So prüfen Sie Ihre Website selbst
Eine vollständige Prüfung sollten Fachleute übernehmen. Einen ersten Eindruck verschaffen Sie sich aber selbst:
- Tastaturtest: Legen Sie die Maus beiseite und navigieren Sie nur mit Tab, Umschalt+Tab, Enter und Leertaste. Erreichen Sie alle Links, Menüs und Formularfelder? Sehen Sie immer, wo Sie sind?
- Zoom-Test: Vergrößern Sie die Seite im Browser auf 200 Prozent. Bleibt alles lesbar und bedienbar?
- Automatische Prüfwerkzeuge: Browser-Erweiterungen und eingebaute Entwicklerwerkzeuge finden typische Fehler wie fehlende Alternativtexte oder zu geringe Kontraste. Sie entdecken allerdings nur einen Teil der Probleme.
- Screenreader ausprobieren: Die meisten Betriebssysteme bringen einen eigenen Screenreader mit. Hören Sie sich Ihre Startseite einmal an.
Manche Anbieter versprechen, eine Website mit einem einzigen Skript barrierefrei zu machen. Solche Overlays können einzelne Funktionen ergänzen, ersetzen aber keine barrierefreie Umsetzung im Code und können für Menschen mit Hilfstechnologien sogar neue Hürden schaffen.
Schritt für Schritt verbessern
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein Qualitätsprozess. Ein pragmatischer Ablauf:
- Bestandsaufnahme: Wichtigste Seiten und Prozesse identifizieren – Startseite, Kontakt, Bestellprozess, Buchung.
- Schnelle Erfolge: Alternativtexte, Kontraste, Fokus-Stile, Formularbeschriftungen und Linktexte verbessern.
- Strukturelle Themen: Navigation, Menüs, Dialoge und komplexe Komponenten technisch überarbeiten.
- Inhalte schulen: Alle, die Inhalte pflegen, sollten wissen, wie man Überschriften, Alternativtexte und verständliche Sprache einsetzt.
- Erklärung zur Barrierefreiheit veröffentlichen, bekannte Einschränkungen benennen und einen Kontaktweg für Rückmeldungen anbieten.
- Regelmäßig prüfen: Bei jedem neuen Feature und mindestens jährlich.
Barrierefreiheit ist kein Sonderwunsch einer kleinen Gruppe. Früher oder später profitieren fast alle davon – mit müden Augen, einem gebrochenen Arm oder im grellen Sonnenlicht.
Barrierefreiheit im Redaktionsalltag
Viele Barrieren entstehen nicht bei der Programmierung, sondern bei der täglichen Pflege von Inhalten. Diese Gewohnheiten helfen Ihrem Team:
- Überschriften über die Formatvorlagen setzen, nicht durch fett gesetzten Text.
- Bei jedem Bild kurz überlegen: Welche Information vermittelt es? Diese gehört in den Alternativtext.
- PDF-Dokumente nach Möglichkeit durch HTML-Seiten ersetzen oder barrierefrei exportieren.
- Abkürzungen beim ersten Auftreten ausschreiben und Fachbegriffe erklären.
Barrierefreiheit bei Neuprojekten von Anfang an
Am günstigsten ist Barrierefreiheit, wenn sie von Beginn an eingeplant wird. Nehmen Sie bei einem Relaunch oder einem neuen Onlineshop die Anforderung „WCAG 2.1 AA“ ausdrücklich in die Ausschreibung oder das Angebot auf, lassen Sie sich Testergebnisse vor der Abnahme vorlegen und planen Sie Zeit für eine Prüfung mit echten Hilfstechnologien ein. Nachträgliche Korrekturen an Designsystemen und Komponenten sind deutlich aufwendiger.
Der Nutzen über das Gesetz hinaus
Barrierefreie Websites erreichen mehr Menschen, darunter ältere Kundinnen und Kunden mit nachlassender Sehkraft. Sie sind oft klarer strukturiert, was die Verständlichkeit für alle verbessert. Und viele Maßnahmen – saubere Überschriften, Alternativtexte, schnelle Ladezeiten – helfen gleichzeitig der Suchmaschinenoptimierung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, vor allem für Verbraucher-Angebote im elektronischen Geschäftsverkehr.
- Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, sind von den Dienstleistungsanforderungen ausgenommen.
- Orientierung bieten EN 301 549 und WCAG auf Stufe AA.
- Tastaturtest, Zoom-Test und automatische Prüfungen geben einen ersten Eindruck.
- Overlay-Werkzeuge ersetzen keine barrierefreie Umsetzung im Code.
Betrifft das BFSG reine Informationswebsites?
In der Regel nicht unmittelbar, sofern Verbraucher dort keine Verträge abschließen. Barrierefreiheit ist trotzdem empfehlenswert.
Reicht ein automatischer Test?
Nein. Automatische Werkzeuge finden nur einen Teil der Barrieren. Manuelle Tests mit Tastatur und Screenreader sind unverzichtbar.
Was gehört in eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Typisch sind eine Beschreibung, wie die Anforderungen erfüllt werden, bekannte Einschränkungen und ein Kontaktweg für Rückmeldungen.
